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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 6 S 41.09   

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https://dejure.org/2010,23711
OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 6 S 41.09 (https://dejure.org/2010,23711)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.06.2010 - 6 S 41.09 (https://dejure.org/2010,23711)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 6 S 41.09 (https://dejure.org/2010,23711)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 6 S 41.09
    Erst wenn mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht werden, haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3/00 -, BVerwGE 115, 58 ff., Rdnr. 32 bei Juris).

    Demgemäß muss sich auch die Auswahl nach Leistungskriterien im Sinne des Artikels 33 Abs. 2 GG vorverlagern auf den Zeitpunkt der Vergabe des höherwertigen (Beförderungs)Dienstpostens (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001, a.a.O., Rdnr. 30 bei Juris).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 6 S 41.09
    Die vorherige Bewährung auf einem herausgehobenen Dienstposten kann nur dann als eignungs- und leistungsbezogenes Auswahlkriterium herangezogen werden, wenn die Vergabe eines derartigen Dienstpostens in einem den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügenden Verfahren erfolgt ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37/04 -, BVerwGE 124, 99 ff.).(Rn.5) (Rn.8).

    Das Verwaltungsgericht stellt unter Heranziehung der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, BVerwGE 124, 99 ff., Rdnr. 20 bei Juris; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 -, ZBR 2008, 167 ff., Rdnr. 17 ff. bei Juris) zu Recht darauf ab, dass es sich bei der Einstufung des Dienstpostens, den der Beamte im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung innehat, grundsätzlich um kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium handelt.

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 6 S 41.09
    Das Verwaltungsgericht stellt unter Heranziehung der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, BVerwGE 124, 99 ff., Rdnr. 20 bei Juris; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 -, ZBR 2008, 167 ff., Rdnr. 17 ff. bei Juris) zu Recht darauf ab, dass es sich bei der Einstufung des Dienstpostens, den der Beamte im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung innehat, grundsätzlich um kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium handelt.
  • VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16

    Beförderungsrunde 2016 der Deutschen Telekom

    Soll ein Beamter als Inhaber eines - bezogen auf sein Statusamt - höherwertigen Dienstpostens befördert werden, ohne dass er sich leistungsmäßig mit Beamten vergleichen lassen muss, die ihrem Statusamt entsprechend eingesetzt werden, ist ein solches Verfahren nur dann mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar, wenn bereits der Beförderungsdienstposten seinerzeit aufgrund einer Bewerberauswahl in Anwendung des Prinzips der Bestenauslese vergeben worden ist (OVG Hamburg, Beschluss vom 08.05.2015 - 5 Bs 227/14 -, abgedruckt bei juris), sich die Auswahl nach Leistungskriterien also auf den Zeitpunkt der Vergabe der höherwertigen Dienstpostens vorverlagert hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 - siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010 - OVG 6 S 41.09 -, sowie VG Ansbach, Beschluss vom 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072 -, jeweils abgedruckt bei juris).
  • VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Soll ein Beamter als Inhaber eines - bezogen auf sein Statusamt - höherwertigen Dienstpostens befördert werden, ohne dass er sich leistungsmäßig mit Beamten vergleichen lassen muss, die ihrem Statusamt entsprechend eingesetzt werden, ist ein solches Verfahren nur dann mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar, wenn bereits der Beförderungsdienstposten seinerzeit aufgrund einer Bewerberauswahl in Anwendung des Prinzips der Bestenauslese vergeben worden ist (OVG Hamburg, Beschluss vom 08.05.2015 - 5 Bs 227/14 -, juris), sich die Auswahl nach Leistungskriterien also auf den Zeitpunkt der Vergabe der höherwertigen Dienstpostens vorverlagert hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 - siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010 - OVG 6 S 41.09 - sowie VG Ansbach, Beschluss vom 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072 -, jeweils juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2011 - 6 S 46.10

    Bedeutsamkeit einzelner Kriterien bei der Bewerbung um eine Stelle als

    Der vom Antragsteller in diesem Zusammenhang angeführte Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2010 - OVG 6 S 41.09 - (IÖD 2010, S. 265, juris) stützt nicht die Position des Antragstellers, sondern die der Antragsgegnerin.
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